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Tätigkeitsbereiche
Familienrecht
Tätigkeiten in familienrechtlichen Angelegenheiten
Sie haben Fragen zu den aufgeführten Sachverhalten oder Sie benötigen juristischen Beistand um Ihre Ansprüche geltend zu machen? Über die folgenden Angelegenheiten werden Sie von mir ausführlich und mit hoher Sachkunde beraten. Nutzen Sie einfach das kurze Formular zur ersten Kontaktaufnahme und zur Terminvereinbarung. Ich rufe auch gern zurück.
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Trennung |
Die Tätigkeiten im familienrechtlichen Bereich umfassen alle Angelegenheiten die mit der Trennungszeit und der Scheidung im Zusammenhang stehen. |
Sorgerecht |
Dazu gehören auch die Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht und die Berechnung des Kindesunterhaltes. |
| Trennungsunterhalt |
Oft müssen Unterhaltsansprüche der Eheleute für die notwendige Zeit des Getrenntlebens bzw. Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts ermittelt bzw. bereits bestehende Regelungen überprüft und abgeändert werden. |
Hausratsteilung |
In vielen Fällen ist bei Trennung und Scheidung eine Verteilung des Hausrates, eine Entscheidung über die alleinige Nutzung der Ehewohnung und eine Aufteilung des Zugewinns vorzunehmen. |
Versorgungsausgleich |
Die Eheleute erwerben während der Ehe oft in unterschiedlicher Höhe Anwartschaften auf den jeweiligen Rentenkonten. Auch hier wird in der Regel im Zusammenhang mit der Scheidung eine Ausgleichung vorgenommen. |
Erbrecht |
Bereits während der Zeit der Trennung sollten frühere Festlegungen überprüft und nicht beabsichtigte Folgen rechtlich ausgeschlossen werden. |
Steuern/ Versicherungen |
In der angespannten Trennungsphase werden oft die bestehenden Versicherungen, auch solche für die Kinder, ein möglicher Steuerklassenwechsel oder bereits erteilte Vollmachten auf den Namen des (noch) oder bereits geschiedenen Partners nicht ausreichend beachtet. |
Namensrecht |
In einigen Fällen ist es einem ehemaligen Ehegatten wichtig, sich neben des Partners auch noch dessen Namen zu entledigen! |
Vollmachten |
Laufen noch Vollmachten auf den Namen des Ehepartners oder müssen hier andere Personen Ihres Vertrauens eingesetzt werden? |
| Vorsorge | |
| Vorsorgevollmacht | Für den Fall späterer Erkrankung mit einhergehendem Verlust der Willensäußerung besteht die Möglichkeit schon heute einen Bevollmächtigten seiner Wahl zu bestimmen. |
| Betreuungsverfügung | Unzählige Muster- und formularmäßige Vordrucke sind bereits vorhanden und sollten keinesfalls unkritisch auf die jeweilige individuelle Situation übernommen werden. |
| Betreuung | Sollte jemand krankheitsbedingt seine Angelegenheiten allein nicht mehr regeln können und hat keinerlei persönliche Vorsorge für diesen Fall getroffen, kann das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen. |
| Patientenverfügung | Mit einer schriftlichen Verfügung können Sie bereits jetzt eine Person Ihres Vertrauens benennen und für Sie wichtige weitere Anordnung treffen. |
| Vorsorgeregister | Medizinische und pflegerische Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Patienten. Aber wer entscheidet für Sie, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Auch hier können bereits jetzt eigene Vorstellungen zu Maßnahmen die erwünscht sind, aber auch solche, die keinesfalls durchgeführt werden sollen, getroffen werden. Noch ist der Gesetzgeber dabei, eine sichere Rechtslage zu schaffen. Daher ist eine ausführliche, rechtliche Beratung zu dieser Problematik dringend geraten. |