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Tätigkeitsbereiche
Verkehrsrecht
Tätigkeiten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Sie haben Fragen zu den aufgeführten Sachverhalten oder Sie benötigen juristischen Beistand um Ihre Ansprüche geltend zu machen? Über die folgenden Angelegenheiten werden Sie von mir ausführlich und mit hoher Sachkunde beraten. Nutzen Sie einfach das kurze Formular zur ersten Kontaktaufnahme und zur Terminvereinbarung. Ich rufe auch gern zurück.
Zum Kontaktformular
| Unfallbeteiligte |
Beteiligter an einem Verkehrsunfallgeschehen kann man als Autofahrer, Mitinsasse, Radfahrer und Fußgänger werden. Dabei kann man selbst den Unfall herbeigeführt haben oder ist durch Andere zu Schaden gekommen. |
| Unfallort
|
Schnelles und übersichtliches Handeln ist in jedem Falle erforderlich: Erste Hilfe leisten, Unfallort sichern, Unfallhergang dokumentieren, notwendige Angaben austauschen. Im Zweifel ist die Polizei zu rufen. Aber Achtung: keine voreiligen Schuldangaben machen, die können nicht nur zum Verlust des Versicherungsanspruches sondern auch zu unnötigen Punkten in Flensburg führen! |
| Haftpflichtversicherung |
In jedem Fall sind die Obliegenheitspflichten der jeweiligen Haftpflicht- und auch Kaskoversicherer zu beachten! |
| Schadensersatz |
Gilt umfassender Schadensersatz oder muss/kann man sich auf eine
Mithaftungsquote einlassen? In welcher Höhe kann man Schmerzensgeld
oder Ersatz für verlorene Urlaubsfreuden
geltend machen? Gibt es einen Mietwagen, was ist mit den Zuzahlungen
für die Heilbehandlungskosten? Hierzu gibt es ein große Bandbreite rechtlicher Entscheidungen, mit denen ich im Beratungsgespräch zur Verfügung stehen kann. |
| Verwarngeld |
Das ist immer noch die günstigste Variante, wenn man „aus Versehen“ davon ausging, dass auch auf dieser Straße die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h betrug...! |
| Bußgeldkatalog Ordnungswidrigkeit |
Die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach den Regeln des Bußgeldkatalogs geahndet. Aber Achtung: in vielen Fällen ist ein form- und fristgerecht eingereichter Einspruch ratsam. |
| Bußgeld Ordnungsgeld | In jedem Falle muss geprüft werden, ob die Angaben und die Beweismittel korrekt sind. Eine genaue Überprüfung ist nur nach Akteneinsicht möglich, dazu benötigen Sie anwaltliche Hilfe. |
| Führerschein |
Nicht immer muss man den Entzug des Führerscheins - auch des vorläufigen – hinnehmen. Das Fahrverbot kann auch „im Urlaub“ verwirklicht werden. Rechtzeitige Teilnahme an Schulungsveranstaltungen beugt dem Führerscheinentzug auch vor! |